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Batteriegesetz

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Endbenutzer sind nach dem Batteriegesetz zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet.
Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist begrenzt auf für Endnutzer übliche Mengen und beschränkt sich auf solche Altbatterien, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat. 

Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden deshalb wieder verwertet.


durchgestrichene Mülltonne

Auf Batterien und Akkus findet sich das obige Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne. Das Symbol bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.

Unter diesen Symbol finden Sie zusätzlich nachstehende Kennzeichen mit folgender Bedeutung:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber